1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Hotel Leicht GmbH (nachfolgend Hotel genannt) abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Preise können nach Vertragsabschluß dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt. In diesem Fall ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig, wenn die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht wird oder im Hotel- und Gaststättenbereich Kostensteigerungen eingetreten sind. Beträgt die Preiserhöhung über 5 % des vereinbarten Preises, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
3. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Hotel und unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziff. 10 dieser AGB erfolgen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit als 18.00 Uhr gegen Garantie (schriftlich, oder gegen Vorkasse, Überweisung, Kreditkartenabbuchung) vereinbart wurde, behält sich das Hotel vor, bestellte Zimmer anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, bis 11.00 Uhr zu räumen. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
4. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 42 Kalendertage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierung gehandhabt. Das Hotel ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Hotel bemühen, gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen.
7. Die Unter- oder Weitervermietung, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
8. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
9. Debitorenrechnungen: Zahlbar ohne Abzug von Skonto, fällig mit Rechnungsstellung und zahlbar innerhalb 14 Tagen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den Fälligkeitsdatum geltende Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann nur insoweit mit Gegenforderungen gegen das Hotel aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt werden. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen, bzw. von einer Vorauszahlung von 100 % abhängig zu machen. Das Hotel entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 10 Übernachtungen behält sich das Hotel vor, eine Vorauszahlung in Höhen von 50 % der bestellten Leistungen, wenn der Kunde seinen Wohn- Firmensitz im Ausland hat, in Höhe von 100 % der bestellten Leistungen, zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Kalendertage vor Anreise fällig.
10. Nimmt eine Kunde vertragliche Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
80 % der bestellten Leistungen, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen, fällig. Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin erzielt werden können. Ist die bestellte Leistung teilbar und nur ein Teil der Leistung nicht abgenommen, so werden Stornogebühren nach Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der bestellten Leistung fällig. Der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen durch den Vertragspartner von vorstehenden Regelungen unberührt. Tagungsstornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei. Ansonsten wird ein No Show-Betrag von 80 % in Rechnung gestellt. Dieser Betrag kann bei einer weiteren Veranstaltung innerhalb von 6 Monaten angerechnet werden.
11. Für Änderungen bereits zugestellter Rechnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 8,50 je Vorgang erhoben. Ferner ist die Vorlage und Rückgabe der Originale, sowie die schriftliche Angabe der gewünschten Änderungen Vorraussetzung zur Durchführung. Das Datum der Originalrechnung bleibt dabei verbindliche Grundlage für alle weiteren Vorgänge und Fristen.
12. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen werden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Hotels ist bei eingebrachten Gegenständen und Materialien, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf maximal 3.000,00 Euro begrenzt. In jedem Zimmer steht ein Safe bereit. Hierfür übernimmt das Hotel keine Haftung.
13. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
14. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Hotel vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotels unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
15. Schlussbestimmungen
Stand: Januar 2008